30.4.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 152/44
Klage, eingereicht am 27. Februar 2018 — Darmanin/EASO
(Rechtssache T-116/18)
(2018/C 152/54)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Joanna Darmanin (Sliema, Malta) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. De Montigny)
Beklagter: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Einstellungsbehörde (Executive Director) vom 27. Juni 2017, mit der sie zum Ende der Probezeit am 15. Juli 2017 entlassen wurde, aufzuheben;
—
soweit erforderlich, die ausdrückliche Entscheidung vom 29. Januar 2018 über die Zurückweisung der Beschwerde aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Verstoß gegen Art. 14 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BSB) und gegen den internen Leitfaden des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) für das Verfahren zur Beurteilung von Bediensteten in der Probezeit.
2.
Verstoß gegen Art. 43 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (Statut) und die Entscheidung des Management Board des EASO vom 18. Januar 2016 mit Durchführungsbestimmungen zu den Art. 43 und 44 des Statuts für Zeitbedienstete.
3.
Verstoß gegen die Entscheidung Nr. 11 des Management Board des EASO vom 4. Juli 2012 über das Personal der mittleren Führungsebene.
4.
Verstoß gegen die Grundsätze der guten Verwaltung und der Rechtssicherheit.
5.
Hilfsweise wird eine Einrede der Rechtswidrigkeit erhoben, und zwar wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das wirksame Anhörungsrecht.
6.
Verstoß gegen das Recht auf Durchführung eines rechtmäßigen, fairen und vorhersehbaren Beurteilungsverfahrens.
7.
Missachtung der Beweislastregeln.
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