14.5.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 166/34
Klage, eingereicht am 1. März 2017 — Kuota International/EUIPO — Sintema Sport (K)
(Rechtssache T-136/18)
(2018/C 166/44)
Sprache der Klageschrift: Französisch
Parteien
Klägerin: Kuota International Corp. Ltd (Britische Jungferninseln) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Herissay Ducamp)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sintema Sport Srl (Albiate, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke K — Unionsmarke Nr. 11 380 771
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Dezember 2017 in der Sache R 3111/2014-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für zulässig zu erklären;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin festgestellt wurde, dass die Klägerin den Nachweis der Bösgläubigkeit nicht erbracht hat und dass die auf Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung über die Unionsmarke gestützte Nichtigkeitsklage nicht angenommen werden kann;
—
die Unionsmarke Nr. 11 380 771 auf der Grundlage von Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung über die Unionsmarke für nichtig zu erklären;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001.
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