23.4.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 142/69
Klage, eingereicht am 28. Februar 2018 — Caprice Schuhproduktion/Kommission
(Rechtssache T-157/18)
(2018/C 142/88)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Caprice Schuhproduktion GmbH & Co. KG (Pirmasens, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. De Knop, B. Natens und A. Willems)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für zulässig zu erklären;
—
die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2232 der Kommission vom 4. Dezember 2017 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam, die von bestimmten ausführenden Herstellern in der Volksrepublik China und in Vietnam hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14 für nichtig zu erklären;
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend. Die vorgetragenen Klagegründe sind mit jenen in der Rechtssache Cortina und FLA Europe/Kommission (T-127/18) identisch.
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