14.5.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 166/40
Klage, eingereicht am 12. März 2018 — Papaconstantinou u. a./Rat u. a.
(Rechtssache T-188/18)
(2018/C 166/51)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Adonis Papaconstantinou (Nicosia, Zypern) und 722 weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Markides, M. Ioannides, C. Velaris und C. Velaris, A. Robertson, QC, und G. Rothschild, Barrister)
Beklagte: Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäische Zentralbank, Eurogruppe (vertreten durch den Rat der Europäischen Union) und Europäische Union (vertreten durch die Europäische Kommission)
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Beklagten zu verurteilen, an die Kläger die aus dem Anhang zur Klageschrift ersichtlichen Beträge nebst Zinsen vom 26. März 2013 bis zum Urteil des Gerichts als Entschädigung für den Schaden zu zahlen, den sie infolge der Entscheidungen der Eurogruppe zur Abwicklung der Cyprus Popular Bank Public Co Ltd (im Folgenden: Laiki Bank), der Anwendung des „bail-in“-Instruments bei der Bank of Cyprus Public Company Limited (im Folgenden: Bank of Cyprus) sowie der Veräußerung der Vermögensgegenstände und des Geschäfts dieser Banken in Griechenland und/oder infolge der Bereitstellung von Notfallliquiditätshilfe an die Laiki Bank mit Zustimmung der Europäischen Zentralbank und der nachfolgenden Übertragung der einschlägigen Haftung auf Veranlassung der Europäischen Zentralbank an die Bank of Cyprus erlitten haben;
hilfsweise
—
die außervertragliche Haftung der Beklagten festzustellen und das Verfahren zu bestimmen, nach dem der tatsächlich zu erstattende Verlust, den die Kläger erlitten haben, festgestellt wird;
und in jedem Fall
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den Beklagten die Kosten der Kläger aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-147/18, APG Intercon u. a./Rat u. a., geltend gemachten identisch oder ihnen ähnlich sind.
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