4.6.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 190/34
Klage, eingereicht am 16. März 2018 — JV Voscf u. a./Rat u. a.
(Rechtssache T-197/18)
(2018/C 190/57)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: JV Voscf LTD (Limassol, Zypern) und 9 weitere Klägerinnen (Prozessbevollmächtigte: P. Tridimas, Barrister, Rechtsanwälte K. Kakoulli, P. Panayides und C. Pericleous)
Beklagte: Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäische Zentralbank, Eurogruppe und Europäische Union
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerinnen die aus der Tabelle im Anhang zu dieser Klageschrift ersichtlichen Beträge nebst Zinsen vom 26. März 2013 bis zum Urteil des Gerichts zu zahlen;
—
den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Hilfsweise beantragen die Klägerinnen,
—
die außervertragliche Haftung der Europäischen Union und/oder der beklagten Organe festzustellen;
—
das Verfahren zu bestimmen, nach dem der von den Klägerinnen tatsächlich erlittene Verlust festgestellt wird;
—
den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerinnen sind der Auffassung, dass die von der Republik Zypern ergriffenen „bail-in“-Maßnahmen lediglich eingeführt wurden, um Maßnahmen umzusetzen, die von den Beklagten erlassen und auch von den beklagten Organen befürwortet worden seien. Die Klägerinnen gehen davon aus, dass die „bail-in“-Regelung einen schwerwiegenden Verstoß darstellt, und stützen ihre Klage auf folgende vier Gründe.
1.
Verstoß gegen das Recht auf Eigentum, wie es in Art. 17 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU und Art. 1 des Zusatzprotokolls der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt werde.
2.
Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
3.
Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
4.
Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
Full & Egal Universal Law Academy