Rechtssache T-241/18: Klage, eingereicht am 18. April 2018 — Bruno/Kommission
C2312018DE2920120180418DE0037292302
Klage, eingereicht am 18. April 2018 — Bruno/Kommission
(Rechtssache T-241/18)2018/C 231/37Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Luigi Bruno (Woluwé-Saint-Pierre, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 4. Juli 2017 aufzuheben;
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soweit erforderlich, die Entscheidung vom 18. Januar 2018, mit der die Beschwerde ausdrücklich zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Der Europäischen Kommission sei bei der Anwendung von Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Anhangs VIII des Statuts insoweit ein Rechtsfehler unterlaufen, als sie mit ihrer Entscheidung den Antrag des Klägers auf Gewährung des in Art. 12 Abs. 2 dieses Anhangs vorgesehenen Abgangsgelds abgelehnt und damit den Kläger auf Art. 11 Abs. 1 des Anhangs VIII des Statuts verwiesen habe, der auf seinen Fall jedoch nicht anwendbar sei.
2.
Einrede der Rechtswidrigkeit, da die genannten Bestimmungen des Statuts aufgrund einer Gesetzeslücke gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung verstießen.
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