Rechtssache T-242/18: Klage, eingereicht am 18. April 2018 — VV/Kommission
C2312018DE3010120180418DE0038301312
Klage, eingereicht am 18. April 2018 — VV/Kommission
(Rechtssache T-242/18)2018/C 231/38Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: VV (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung vom 19. Juni 2017 und, soweit erforderlich, die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 18. Januar 2018 aufzuheben;
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/322/16 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 5/AD 7) im Bereich Audit (ABl. 2016, C 171A, S. 1), ihn nicht zu diesem Auswahlverfahren zuzulassen, weil er kein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren in den in der Bekanntmachung dieses Auswahlverfahrens genannten Bereichen nachgewiesen habe.
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Die angefochtene Entscheidung sei unzureichend begründet.
2.
Dem Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens seien bei der Würdigung der Angaben im Bewerbungsbogen des Klägers Beurteilungsfehler unterlaufen. Mit seiner Feststellung, dass der Kläger nicht über das für die Zulassung zum Auswahlverfahren erforderliche abgeschlossene Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren verfüge, habe der Prüfungsausschuss die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens verkannt.
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