Rechtssache T-243/18: Klage, eingereicht am 20. April 2018 — VW/Kommission
C2312018DE3110120180420DE0039311311
Klage, eingereicht am 20. April 2018 — VW/Kommission
(Rechtssache T-243/18)2018/C 231/39Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: VW (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 26. Juni 2017 aufzuheben;
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soweit erforderlich die ausdrückliche Entscheidung vom 19. Januar 2018, die Beschwerde zurückzuweisen, aufzuheben;
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Einrede der Rechtswidrigkeit gegen Art. 20 des Anhangs VIII des Statuts, da dieser gegen das in Art. 20 der Grundrechtecharta verankerte Gleichbehandlungsgebot und gegen Art. 52 dieser Charta verstoße
2.
Zweiter Klagegrund: hilfsweise, falls die Klägerin nicht unter Art. 20 des Anhangs VIII des Statuts fallen sollte, Rechtsfehler des beklagten Organs bei der Auslegung des Art. 27 des Anhangs VIII des Statuts, und äußerst hilfsweise, sollte kein Rechtsfehler vorliegen, Verstoß gegen das u. a. in Art. 20 der Grundrechtecharta verankerte Gleichbehandlungsgebot und Verstoß gegen den in Art. 52 dieser Charta verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
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