Rechtssache T-245/18: Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Benavides Torres/Rat
C2002018DE4710120180416DE0060471482
Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Benavides Torres/Rat
(Rechtssache T-245/18)2018/C 200/60Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Antonio José Benavides Torres (Venezuela) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Giuliano und F. Di Gianni)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2018/90 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela für nichtig zu erklären, soweit ihre Bestimmungen den Kläger betreffen, und
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Der Rat habe gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen und die Verteidigungsrechte und den Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz des Klägers verletzt, da er nicht innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu den Beweisen, die seine Aufnahme in die Liste stützen sollen, gewährt habe.
2.
Der Rat habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, da er nicht dargetan habe, dass der Kläger in seiner Funktion als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sei, die die bolivarische Nationalgarde begangen haben solle, und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben habe.
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