Rechtssache T-249/18: Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Saab Halabi/Rat
C2002018DE5010120180416DE0064501501
Klage, eingereicht am 16. April 2018 — Saab Halabi/Rat
(Rechtssache T-249/18)2018/C 200/64Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Tarek William Saab Halabi (Venezuela) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Giuliano und F. Di Gianni)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2018/90 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 des Rates vom 22. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela für nichtig zu erklären, soweit ihre Bestimmungen den Kläger betreffen, und
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Der Rat habe gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen und die Verteidigungsrechte und den Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz des Klägers verletzt, da er nicht innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu den Beweisen, die seine Aufnahme in die Liste stützen sollen, gewährt habe.
2.
Der Rat habe nicht nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme des Klägers in die Liste vorlägen, und einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, da er nicht dargetan habe, dass der Kläger in seiner Funktion als Generalstaatsanwalt und in seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben habe.
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