Rechtssache T-260/18: Klage, eingereicht am 25. April 2018 — Makhlouf/Kommission und EZB
C2402018DE4910120180425DE0057491502
Klage, eingereicht am 25. April 2018 — Makhlouf/Kommission und EZB
(Rechtssache T-260/18)2018/C 240/57Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Rami Makhlouf (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)
Beklagte: Europäische Kommission und Europäische Zentralbank
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
seine Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
folglich die Europäische Union, die Beklagten, zum Ersatz seines gesamten erlittenen Schadens in Höhe von 6900000 Euro zuzüglich Zinsen zu verurteilen;
—
den Beklagten die gesamten Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Verstoß der Kommission gegen Art. 17 Abs. 1 EU und gegen Art. 13 Abs. 3 und 4 des ESM-Vertrags, da sie nicht auf die Vereinbarkeit des Memorandum of Understanding vom 26. April 2013 mit dem Unionsrecht geachtet habe.
2.
Zweiter Klagegrund: Ermessensmissbrauch und Verstoß gegen Art. 17 der Grundrechtecharta durch die EZB, da sie ihre Befugnisse im Bereich der Geldpolitik dazu verwendet habe, der Eurogruppe und der zyprischen Regierung die Modalitäten der Bankenumstrukturierung vorzuschreiben.
3.
Dritter Klagegrund: Enteignung der Vermögenswerte des Klägers ohne gerechte Entschädigung
Full & Egal Universal Law Academy