Rechtssache T-265/18: Klage, eingereicht am 27. April 2018 — Biernacka-Hoba/EUIPO — Formata Bogusław Hoba (Formata)
C2312018DE3610120180427DE0046361372
Klage, eingereicht am 27. April 2018 — Biernacka-Hoba/EUIPO — Formata Bogusław Hoba (Formata)
(Rechtssache T-265/18)2018/C 231/46Sprache der Klageschrift: Polnisch
Parteien
Klägerin: Ilona Biernacka-Hoba (Aleksandrów Łódzki, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt [radca prawny] R. Rumpel)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Formata Bogusław Hoba (Aleksandrów Łódzki, Polen)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil „Formata“ — Unionsmarke Nr. 11 529 427
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. Februar 2018 in der Sache R 2032/2017-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Klage für begründet zu erklären;
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr der Antrag auf Nichtigerklärung der eingetragenen Marke „Formata“ Nr. 011 529 427 zurückgewiesen wurde;
—
die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass die Marke „Formata“ Nr. 011 529 427 für nichtig erklärt wird;
—
die angefochtene Entscheidung hinsichtlich der Kosten abzuändern;
—
dem EUIPO die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Fehlerhafte Feststellung, dass das ältere Recht nicht hinreichend nachgewiesen worden sei.
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