Rechtssache T-305/18: Klage, eingereicht am 16. Mai 2018 — Klyuyev/Rat
C2402018DE5410120180516DE0063541541
Klage, eingereicht am 16. Mai 2018 — Klyuyev/Rat
(Rechtssache T-305/18)2018/C 240/63Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Andriy Klyuyev (Donetzk, Ukraine) (Prozessbevollmächtigte: B. Kennelly, QC, J. Pobjoy, Barrister, R. Gherson und T. Garner, Solicitors)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den Beschluss (GASP) 2018/333 des Rates vom 5. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. 2018, L 63, S. 48) und
—
die Durchführungsverordnung (EU) 2018/326 des Rates vom 5. März 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. 2018, L 63, S. 5)
für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf vier Gründe gestützt.
1.
Der Rat habe Beurteilungsfehler begangen, als er davon ausgegangen sei, dass das Kriterium für eine Aufnahme des Klägers in die Liste in Art. 1 Abs. 1 des angefochtenen Beschlusses und Art. 3 Abs. 1 der angefochtenen Verordnung erfüllt sei.
2.
Die Annahme des Rates, dass bei der Behandlung des Klägers in der Ukraine die grundlegenden Menschenrechte eingehalten worden seien, verstoße gegen die Rechte des Klägers aus Art. 6 in Verbindung mit den Art. 2 und 3 EUV und den Art. 47 und 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
3.
Der Rat habe gegen die Verteidigungsrechte des Klägers sowie sein Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung und wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verletzt.
4.
Der Rat habe ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig die Rechte des Klägers auf Eigentum und Wahrung des Ansehens verletzt.
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