Rechtssache T-312/18: Klage, eingereicht am 14. Mai 2018 — Dentsply De Trey/EUIPO — IDS (AQUAPRINT)
C2402018DE5620120180514DE0066562572
Klage, eingereicht am 14. Mai 2018 — Dentsply De Trey/EUIPO — IDS (AQUAPRINT)
(Rechtssache T-312/18)2018/C 240/66Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Dentsply De Trey GmbH (Konstanz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: S. Clark, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: IDS SpA (Savona, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Unionswortmarke „AQUAPRINT“ — Anmeldung Nr. 12 272 407.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 26. Februar 2018 in der Sache R 1438/2017-2.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung mit Ausnahme der Feststellung der Beschwerdekammer, dass die Waren identisch/ähnlich sind und die angesprochenen Verkehrskreise im Zahnbereich spezialisiert sind, aufzuheben;
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das EUIPO und gegebenenfalls die Streithelferin gemäß Art. 134 der Verfahrensordnung des Gerichts zur Tragung der Kosten zu verurteilen, die Dentsply im vorliegenden Verfahren entstehen;
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die Entscheidung auch im Hinblick auf die Kostentragung zu ändern und dem EUIPO gemäß Art. 134 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts aufzutragen, der unterliegenden Streithelferin die vor der Beschwerdekammer und der Widerspruchsabteilung entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2017/1001;
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 2017/1001.
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