Rechtssache T-353/18: Klage, eingereicht am 28. Mai 2018 — Promeco/EUIPO — Aerts (Platten)
C2592018DE5110120180528DE0069511522
Klage, eingereicht am 28. Mai 2018 — Promeco/EUIPO — Aerts (Platten)
(Rechtssache T-353/18)2018/C 259/69Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Promeco NV (Kortrijk, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Hartwig und A. von Mühlendahl)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aerts NV (Geel, Belgien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Geschmacksmusters: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitiges Geschmacksmuster: Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 218 193-0010
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EUIPO vom 16. Februar 2018 in der Sache R 459/2016-G
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Beschwerde der Aerts NV gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung des EUIPO vom 8. Januar 2016, Sache ICD 9842, zurückzuweisen;
—
dem EUIPO die Verfahrenskosten einschließlich der ihr für das Verfahren vor der Großen Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen;
—
der Aerts NV, falls sie in dieser Rechtssache als Streithelferin auftritt, die Verfahrenskosten einschließlich der ihr für das Verfahren vor der Großen Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.
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