Rechtssache T-405/18: Klage, eingereicht am 3. Juli 2018 — Holmer Dahl/SRB
C2942018DE5920120180703DE0074592602
Klage, eingereicht am 3. Juli 2018 — Holmer Dahl/SRB
(Rechtssache T-405/18)2018/C 294/74Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Helene Holmer Dahl (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt R. Vallina Hoset sowie Rechtsanwältinnen A. Sellés Marco, C. Iglesias Megías und A. Lois Perreau de Pinninck)
Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die außervertragliche Haftung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses festzustellen und ihn zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, der ihr aus der Gesamtheit seiner Handlungen und Unterlassungen entstanden ist, die ihr die Anteile der BANCO POPULAR ESPAÑOL, S.A., entzogen haben, deren Inhaberin sie gewesen ist;
—
den Ausschuss zur Zahlung der folgenden Beträge als Schadensersatz für den erlittenen materiellen und immateriellen Schaden (im Folgenden: fälliger Betrag) zu verurteilen:
—
als Schadensersatz für den materiellen Schaden den Gesamtbetrag von 160558,41 Euro für die Herabschreibung der Anteile von Banco Popular und
—
als Schadensersatz für den immateriellen Schaden einen Betrag von bis zu 160558,41 Euro oder einen Betrag, den das Gericht für angemessen erachtet;
—
den fälligen Betrag um Ausgleichszinsen ab dem 7. Juni 2017 bis zur Verkündung des das Verfahren abschließenden Urteils zu erhöhen;
—
den fälligen Betrag samt Verzugszinsen ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags um den von der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten und um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatz zu erhöhen;
—
dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-659/17, Vallina Fonseca/Einheitlicher Abwicklungsausschuss (ABl. 2017, C 424, S. 42).
Full & Egal Universal Law Academy