Rechtssache T-413/18: Klage, eingereicht am 4. Juli 2018 — Portigon/SRB
C2942018DE6110120180704DE0076611611
Klage, eingereicht am 4. Juli 2018 — Portigon/SRB
(Rechtssache T-413/18)2018/C 294/76Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Portigon AG (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Bliesener und V. Jungkind)
Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss des Beklagten vom 12. April 2018 über die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum einheitlichen Abwicklungsfonds für 2018 (Az.: SRB/ES/SRF/2018/03), soweit der Beschluss die Klägerin betrifft, für nichtig zu erklären;
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin sieben Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-420/17, Portigon/SRB ( 1 ), geltend gemachten Klagegründen identisch oder diesen ähnlich sind.
( 1 ) ABl 2017, C 277, S. 56.
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