15.10.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 373/11
Klage, eingereicht am 6. Juli 2018 — PT/Europäische Investitionsbank (EIB)
(Rechtssache T-418/18)
(2018/C 373/12)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Kläger: PT (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Nordh)
Beklagte: Europäische Investitionsbank (EIB)
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den Beschluss der EIB vom 4. April 2018 über seine Kündigung aufzuheben,
—
die Beklagte zu verurteilen, ihm den materiellen Schaden, der sich derzeit auf 2 240,31 Euro beläuft, und den immateriellen Schaden, der auf 50 000 Euro beziffert wird, zu ersetzen, und
—
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Erster Klagegrund: Missachtung der Verteidigungsrechte
Die Beklagte habe dem Kläger nicht die Gelegenheit gegeben, sich gegen ihre Anschuldigungen unter den bestmöglichen Voraussetzungen zu verteidigen. Daher sei sein Recht auf eine gute Verwaltung verletzt worden.
2.
Zweiter Klagegrund: Erhebliche Beurteilungsfehler offenkundiger Natur
Im Zusammenhang mit der Missachtung der Verteidigungsrechte habe die Beklagte auch einige erhebliche Beurteilungsfehler offenkundiger Natur begangen.
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