27.8.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/43
Klage, eingereicht am 11. Juli 2018 — Puma/EUIPO — Carrefour (Darstellung gekreuzter Striche)
(Rechtssache T-424/18)
(2018/C 301/58)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Puma SE (Herzogenaurach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Trieb und M. Schunke)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Carrefour SA (Boulogne Billancourt, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke (Darstellung gekreuzter Striche) — Anmeldung Nr. 14 572 697.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Mai 2018 in der Sache R 945/2017-2.
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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