10.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 319/22
Klage, eingereicht am 12. Juli 2018 — WN/Parlament
(Rechtssache T-431/18)
(2018/C 319/26)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: WN (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung des Beklagten vom 28. September 2017, mit der ihr Vertrag beendet wurde, aufzuheben;
—
gegebenenfalls die Entscheidung des Beklagten vom 4. April 2018, mit der ihre Beschwerde vom 7. November 2017 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
dem Beklagten aufzuerlegen, der Klägerin den ihr entstandenen immateriellen Schaden, der mit 20 000 Euro bewertet wird, zu ersetzen;
—
dem Beklagten sämtliche der Klägerin im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende fünf Gründe gestützt:
1.
Verfahrensunregelmäßigkeiten einschließlich eines Verstoßes gegen die Verteidigungsrechte, insbesondere gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, und Verstoß gegen die Begründungspflicht.
2.
Verstoß gegen die Bestimmungen über das Schlichtungsverfahren, insbesondere gegen die Art. 23 und 25 der Durchführungsbestimmungen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der EU.
3.
Verstoß gegen Art. 1 Buchst. d des Statuts, gegen die Art. 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und gegen die Richtlinie 2006/54/EG (1).
4.
Offensichtlicher Beurteilungsfehler des Beklagten hinsichtlich der in den angefochtenen Entscheidungen enthaltenen Gesichtspunkte.
5.
Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung, Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes und gegen die Fürsorgepflicht des Beklagten gegenüber der Klägerin.
(1) Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl. 2006, L 204, S. 23).
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