10.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 319/23
Klage, eingereicht am 13. Juli 2018 — Palo/Kommission
(Rechtssache T-432/18)
(2018/C 319/27)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Peeter Palo (Tallinn, Estland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Beklagten vom 5. Oktober 2017, ihm das in Art. 12 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vorgesehene Abgangsgeld nicht zu gewähren, aufzuheben;
—
die Entscheidung der Beklagten vom 10. April 2018, mit der seine gegen die oben genannte Entscheidung gerichtete Beschwerde vom 11. Dezember 2017 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
der Beklagten aufzugeben, ihm den entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen;
—
der Beklagten aufzugeben, ihm den entstandenen immateriellen Schaden zu ersetzen;
—
der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Verstoß gegen Art. 12 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts
2.
Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung
3.
Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes
4.
Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und die Fürsorgepflicht.
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