1.10.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 352/39
Klage, eingereicht am 24. Juli — Biasotto/EUIPO — OOFOS (OO)
(Rechtssache T-454/18)
(2018/C 352/46)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Kläger: Alessandro Biasotto (Treviso, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Le Divelec Lemmi, R. Castiglioni and E. Cammareri)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: OOFOS LLC (Reno, Nevada, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Kläger.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke OO — Anmeldung Nr. 14 961 791.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Mai 2018 in der Sache R 1281/2017-2.
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
der vorliegenden Klage umfassend stattzugeben;
—
die angefochtene Entscheidung vollständig aufzuheben und im Wesentlichen das Ergebnis zu bestätigen, zu dem die Beschwerdekammer in ihrer Entscheidung vom 17. Mai 2017 zum Widerspruchsverfahren No B 2683558 gekommen ist, und folglich die Unionsmarkenanmeldung Nr. 14 961 791 zur Eintragung bezüglich aller von ihr beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 zuzulassen;
—
der Streithelferin alle Kosten nicht nur des vorliegenden Verfahrens vor dem Gericht, sondern auch des Widerspruchs- und Beschwerdeverfahrens vor dem EUIPO aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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