17.9.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/54
Klage, eingereicht am 31. Juli 2018 — Grupo Bimbo/EUIPO — Rubio Snacks (Tia Rosa)
(Rechtssache T-464/18)
(2018/C 328/74)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Grupo Bimbo, SAB de CV (Mexiko, Mexiko) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Fernández Fernández-Pacheco)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Rubio Snacks, SL (Bullas, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin vor dem Gericht
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke Tia Rosa — Anmeldung Nr. 14 442 883
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Mai 2018 in der Sache R 2739/2017-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin bestätigt wurde, dass dem Widerspruch 002628793 gegen die Unionsbildmarke Nr. 14 442 883 Tia Rosa in Bezug auf folgende Waren der Klasse 30 stattgegeben wird:
Getreidepräparate; Tortillas; Taco Chips; Tacos; Kräcker [Gebäck]; Cracker mit würzigem Geschmack; Zerealienriegel; Proteinreiche Getreideriegel; Cerealien; Brot; Brot [ungesäuert]; Semmelbrösel; Semmeln [Brötchen]; Vollkornbrot; Mehrkornbrot; Zwieback; Mehlspeisen; Aus Cerealien bestehende Snackerzeugnisse; Snacks aus Maismehl; Verzehrfertige pikante Snacks aus extrudiertem Maismehl; Imbissgerichte auf Maisbasis; Snackgerichte aus Weizen; Sesam-Snacks; Chips aus Getreide; Imbissgerichte aus Puffmais; Puffmais; Aromatisiertes Popcorn; Alle vorstehend genannten Waren mit ausdrücklicher Ausnahme jeglicher Kartoffelerzeugnisse;
—
die Eintragung der Unionsmarke Nr. 14 442 883 Tia Rosa für alle Waren zu bestätigen, deren Schutz beansprucht wird;
—
dem EUIPO und der Streithelferin die Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit den Verfahren sowohl vor dem EUIPO als auch vor dem Gericht aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
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