22.10.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 381/29
Klage, eingereicht am 17. August 2018 — PO/EAD
(Rechtssache T-494/18)
(2018/C 381/34)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: PO (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Berechnungsbogen vom 17. Oktober 2017, der ihm mit E-Mail vom gleichen Tag von der Personalabteilung des EAD übermittelt wurde,
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die ihm von der Personalabteilung des EAD übermittelte E-Mail vom 16. Januar 2018, mit der das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Überschreitung des im Statut vorgesehenen Höchstbetrags für seinen Sohn und seine Tochter bestätigt wurde,
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soweit erforderlich, die ihm am 17. Mai 2018 zugestellte Entscheidung über die Zurückweisung der am 17. Januar 2018 eingelegten Beschwerde, aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt.
1.
Einrede der Rechtswidrigkeit: Die angefochtene Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Vermerke vom 15. April 2016 und 22. September 2016 sowie die Guidelines verstießen gegen das Statut der Beamten der Europäischen Union und seinen Anhang X.
2.
Die angefochtene individuelle Entscheidung sei aus den nachstehenden Gründen rechtswidrig:
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Verstoß gegen die Grundsätze der Vorhersehbarkeit, des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der guten Verwaltung sowie Verletzung erworbener Rechte,
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Verstoß gegen das Recht auf Familie und auf Erziehung,
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Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung,
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fehlende Interessenabwägung und fehlende Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahme.
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