5.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/41
Klage, eingereicht am 31. August 2018 — YG/Kommission
(Rechtssache T-518/18)
(2018/C 399/56)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: YG (Prozessbevollmächtigte: S. Rodrigues und A. Champetier)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
erstens die Entscheidung der Beklagten vom 13. November 2017, ihn nicht in die Liste der beförderten Beamten aufzunehmen, aufzuheben;
—
im Anschluss daran die Entscheidung der Beklagten vom 17. Mai 2018, mit der seine Beschwerde gegen die Entscheidung vom 13. November 2017 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
—
die Beklagte zu verurteilen, seine Rechtsverfolgungskosten zu tragen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:
1.
Die Beklagte habe gegen Art. 45 des Statuts der Beamten der Europäischen Union verstoßen. Die angefochtene Entscheidung beruhe auf bestimmten offensichtlichen Beurteilungsfehlern, sei zudem unzureichend begründet und belege nicht, dass eine Abwägung der Verdienste des Klägers im Einklang mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung durchgeführt worden sei.
2.
Die Beklagte habe wegen ihrer mangelnden Sorgfalt bei der Ausarbeitung und Begründung der angefochtenen Entscheidung gegen den durch Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützten Grundsatz der guten Verwaltung verstoßen.
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