22.10.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 381/30
Klage, eingereicht am 6. September 2018 — K.A. Schmersal Holding/EUIPO — Tecnium (tec.nicum)
(Rechtssache T-527/18)
(2018/C 381/35)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: K.A. Schmersal Holding GmbH & Co. KG (Wuppertal, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Haudan,)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tecnium, SA (Manresa, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke tec.nicum — Unionsmarke Nr. 13 626 791
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. Juni 2018 in der Sache R 2427/2017-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin die Zurückweisung der Eintragung der angemeldeten Marke in Klasse 42 bestätigt wird;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Keine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke;
—
Fehlerhafte Bestimmung der angesprochenen Verkehrskreise;
—
Keine Ähnlichkeit der Dienstleistungen;
—
Keine Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken;
—
Keine Verwechslungsgefahr.
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