12.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 408/55
Klage, eingereicht am 4. September 2018 — XI/Kommission
(Rechtssache T-528/18)
(2018/C 408/72)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: XI (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Kommission vom 25. Mai 2018, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben, soweit sie medizinische Daten enthält;
—
die Kommission zu verurteilen, Schadensersatz zur Wiedergutmachung des immateriellen Schadens zu zahlen, der nach billigem Ermessen mit 5 000 Euro veranschlagt wird;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf einen einzigen Klagegrund gestützt. Es sei gegen Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie gegen die Pflicht zu ordnungsgemäßer Verwaltung und die Fürsorgepflicht verstoßen worden, soweit die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin medizinische Daten verbreite, die darüber hinaus falsch seien.