29.10.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 392/37
Klage, eingereicht am 10. September 2018 — Aroma Essence/EUIPO — Refan Bulgaria (Waschschwämme)
(Rechtssache T-532/18)
(2018/C 392/45)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Aroma Essence Ltd (Kazanlak, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Nastev)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Refan Bulgaria OOD (Trud, Bulgarien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 1333223-0001
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Juli 2018 in der Sache R 1197/2017-3
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben oder abzuändern, indem die Beschwerde der Refan Bulgaria OOD gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung des EUIPO vom 10. April 2017 zurückgewiesen wird;
—
dem EUIPO und der Refan Bulgaria OOD ihre eigenen Kosten und diejenigen aufzuerlegen, die der Aroma Essence Ltd in den Verfahren vor dem Gericht und vor der Dritten Beschwerdekammer entstanden sind.
Angeführte Klagegründe
—
Verstoß gegen Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung;
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Verstoß gegen Art. 53 Abs. 1 und 2 sowie Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i), v) und vi), Art. 30 Abs. 1 sowie Art. 36 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 der Kommission;
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Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung;
—
Verstoß gegen Art. 59, Art. 60 Abs. 1, Art. 65 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates und gegen Art. 36 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 der Kommission.
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