26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/81
Klage, eingereicht am 13. September 2018 — Vialto Consulting/Kommission
(Rechtssache T-537/18)
(2018/C 427/108)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Vialto Consulting Kft. (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den angefochtenen Beschluss der Kommission, mit dem die Kommission einen zweijährigen Ausschluss gegen die Klägerin verhängt und diesen Ausschluss auf ihrer Website veröffentlicht hat, für nichtig zu erklären;
—
die Kommission zum Ersatz des materiellen Schadens zu verurteilen, der der Klägerin zum einen wegen ihres zweijährigen Ausschlusses und zum anderen wegen der Veröffentlichung dieses Ausschlusses auf der Website der Kommission entstanden ist und mit 434 889,82 Euro zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Urteilsverkündung beziffert wird;
—
die Kommission zum Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen, der der Klägerin zum einen wegen ihres zweijährigen Ausschlusses und zum anderen wegen der Veröffentlichung dieses Ausschlusses auf der Website der Kommission entstanden ist und mit 400 000 Euro zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Urteilsverkündung beziffert wird;
—
der Kommission die der Klägerin entstandenen Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage gegen den Beschluss Ares(2018)3463041 der Europäischen Kommission vom 29. Juni 2018 trägt die Klägerin vier Klagegründe vor.
1.
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2185/1996, da die Europäische Kommission annehme, dass OLAF seine Befugnisse in Bezug auf das Verhalten bei der Überprüfung von Vialto nicht überschritten habe, und fehlende Begründung.
2.
Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte betreffend das Recht auf eine gute Verwaltung und fehlende Begründung.
3.
Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
4.
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Pflicht zur hinreichenden Begründung, da die Europäische Kommission einen zweijährigen Ausschluss gegen Vialto verhängt und diesen Ausschluss auf ihrer Website veröffentlicht habe.
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