5.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/52
Klage, eingereicht am 17. September 2018 — XK/Kommission
(Rechtssache T-543/18)
(2018/C 399/66)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: XK (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die erstmals auf seinem Gehaltszettel für November 2017 ersichtliche und mit E-Mail vom 7. November 2017 begründete individuelle Entscheidung, ihm ab dem Schuljahr 2017/2018 nicht mehr die Schulgebühren für seine Kinder zu erstatten, aufzuheben;
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Gründe geltend.
1.
Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union sowie gegen die allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten, weil die Änderung der Auslegungspraxis durch die Beklagte gegen wohlerworbene Rechte, berechtigte Erwartungen, die Rechtssicherheit sowie den Grundsatz der guten Verwaltung verstoßen habe
2.
Verstoß gegen die Rechte des Kindes, das Recht auf Familienleben sowie das Recht auf Bildung
3.
Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung
4.
Mangelhafte Abwägung der Interessen des Klägers und Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der angefochtenen Entscheidung
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