26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/86
Klage, eingereicht am 19. September 2018 — Harrington Padrón/Rat
(Rechtssache T-550/18)
(2018/C 427/113)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Katherine Nayarith Harrington Padrón (Caracas, Venezuela) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Di Gianni und L. Giuliano)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2018/901 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (1) und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (2) für nichtig zu erklären, soweit ihre Bestimmungen die Klägerin betreffen, und
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dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Die angefochtenen Rechtsakte wiesen einen offenkundigen Beurteilungsfehler und einen Mangel an präzisen und schlüssigen Beweisen auf.
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Hierzu trägt die Klägerin vor, der Rat habe einen offenkundigen Beurteilungsfehler hinsichtlich ihrer Funktionen und Aufgaben begangen und keine präzisen und schlüssigen Beweise vorgelegt, die seine Behauptungen stützten. Des Weiteren habe der Rat die Beweise nicht ordnungsgemäß gewürdigt, zumindest aber sei die Würdigung offenkundig fehlerhaft gewesen.
2.
Die durch die angefochtenen Rechtsakte verhängten restriktiven Maßnahmen stellten eine ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Beschränkung des Eigentumsgrundrechts der Klägerin dar.
(1) Beschluss (GASP) 2018/901 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 160l vom 25.6.2018, S. 12).
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 160l vom 25.6.2018, S. 5).