26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/90
Klage, eingereicht am 20. September 2018 — ITD und Danske Fragtmænd/Kommission
(Rechtssache T-561/18)
(2018/C 427/119)
Verfahrenssprache: English
Parteien
Klägerinnen: ITD, Brancheorganisation for den danske vejgodstransport A/S (Padborg, Dänemark) und Danske Fragtmænd A/S (Åbyhøj, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Sandberg-Mørch)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
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den Beschluss C(2018) 3169 final der Kommission vom 28. Mai 2018 in der Beihilfesache SA.47707 (2018/N) — Staatliche Ausgleichsleistungen zugunsten von PostNord für die Bereitstellung des Universalpostdiensts — Dänemark (1) für nichtig zu erklären;
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf einen einzigen Klagegrund gestützt. Die Klägerinnen rügen, dass die Kommission trotz gravierender Schwierigkeiten bei der Beurteilung der fraglichen Maßnahmen kein förmliches Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV eröffnet habe. Dieser Klagegrund wird auf zwei Gruppen von Argumenten gestützt, die sich auf die Dauer und die Umstände des Vorprüfverfahrens sowie den Inhalt des angefochtenen Beschlusses beziehen.
In Bezug auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses tragen die Klägerinnen u. a. Folgendes vor: (i) Die Ausgleichsleistungen für die Universaldienstverpflichtungen seien mit dem Binnenmarkt unvereinbar; (ii) die Staatsgarantien stellten keine bestehende Beihilfen dar; (iii) die Mehrwertsteuerbefreiung sei dem Staat zuzurechnen; (iv) die falsche Kostenzurechnung beinhalte die Übertragung staatlicher Ressourcen und sei dem Staat zuzurechnen; (v) die Kapitalzuführung vom 23. Februar 2017 sei dem Staat zuzurechnen und verschaffe Post Danmark wirtschaftliche Vorteile.
(1) ABl. 2018, C 360, S. 3.