26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/91
Klage, eingereicht am 24. September 2018 — P. Krücken Organic/Kommission
(Rechtssache T-565/18)
(2018/C 427/120)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: P. Krücken Organic GmbH (Mannheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Schmidt)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Beklagte zur Zahlung von 216 749,02 Eur an die Klägerin zuzüglich Verzugszinsen ab dem Tag der Zustellung der Klage in Höhe von acht Prozentpunkten Jahreszinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verurteilen;
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die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin jene Dokumente, die im Zuge der Tätigkeit der ECOCERT SA bei der Ökokontrolle der Erenhot Jinguyuan Grain and Oil Co. Ltd., 2051 Youyi Road North, Ernehot City, Xilingol League, Inner Mongolia Autonomous Region, Peoples Republic of China, entstanden sind, im Wege der Akteneinsicht zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Inspektionsberichte und dazugehörigen Auswertungsschreiben aus den Jahren 2016, 2017 und 2018, welche mit Feststellungen, Bewertungen und Entscheidungen der ECOCERT SA in Zusammenhang stehen, welche die Grundlage für die Ausstellung der Kontrollbescheinigung gemäß Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1935/2008 mit der Nr. 22904CN1700w13 vom 19. September 2017 für 490 960 kg Sesampresskuchen aus ökologischer Produktion und für die nachträgliche Aufhebung dieser Kontrollbescheinigung durch die ECOCERT SA waren;
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die Beklagte zu verpflichten,
die Ökokontrollstellen, die sie in Drittländern mit Aufgaben der Wahrnehmung von Aufgaben im Kontrollsystem der Europäischen Union für den ökologischen Landbau betraut, ihrerseits dazu zu verpflichten, den im Feld 11 der Kontrollbescheinigung gemäß dem Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1235/2018 der Kommission (1) jeweils genannten Importeur, insbesondere der Klägerin, ihre Entscheidungen bezüglich der Aufhebung, des Widerrufs oder der Ungültigerklärung der dem jeweiligen Importeur, insbesondere der Klägerin, erteilten Kontrollbescheinigungen zuzustellen und dessen Widersprüche entgegenzunehmen und zu entscheiden, sowie
die von ihr in Drittstaaten beauftragten Ökokontrollstellen dazu anzuhalten, den Importeuren, insbesondere der Klägerin, die solchen Entscheidungen zugrundeliegenden Dokumente des Ökokontrollverfahrens, insbesondere die Inspektionsberichte und Auswertungsschreiben, zur Verfügung zu stellen, wobei Teile, die dem Datenschutz zugunsten Dritter unterliegen, geschwärzt werden.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin unter anderem geltend, dass die Kommission ihre Pflicht, die Tätigkeit der ECOCERT SA, als einer im Hinblick auf die Gleichwertigkeit in China anerkannten Ökokontrollstelle, durch geeignete Maßnahmen zu überwachen und damit sicherzustellen, dass diese die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (2) zufriedenstellend einhält, verletzt habe.
(1) Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern (ABl. 2008, L 334, S. 25).
(2) Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. 2007, L 189, S. 1).