26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/94
Klage, eingereicht am 28. September 2018 — Boxer Barcelona/EUIPO — X-Technology Swiss (XBOXER)
(Rechtssache T-582/18)
(2018/C 427/124)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Boxer Barcelona, SL (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Canela Giménez)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: X-Technology Swiss GmbH (Wollerau, Schweiz)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke XBOXER — Anmeldung Nr. 11 673 068
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. Juli 2018 in der Sache R 2186/2017-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Die von der Widerspruchsführerin vorgelegten Benutzungsnachweise seien unzureichend.
—
Keine Verwechslungen hinsichtlich der Ähnlichkeit zwischen den Widerspruchsmarken und der angemeldeten Marke.