3.12.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 436/59
Klage, eingereicht am 27. September 2018 — Şanli/Rat
(Rechtssache T-585/18)
(2018/C 436/82)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Dalokay Şanli (Rotterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Gürses)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den Beschluss des Rates vom 31. Juli 2018 für nichtig zu erklären;
—
ihn von der Liste gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 zu streichen und
—
dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
1.
Verletzung wesentlicher Formvorschriften und der Verträge.
2.
Im Verfahren sei kein Beweis dafür erbracht worden, dass der Kläger terroristische Handlungen begangen habe.
3.
Der Kläger habe sich in dem Verfahren, das zu dem angefochtenen Beschluss geführt habe, nicht angemessen verteidigen können.
4.
Der Beschluss sei unzureichend begründet.
5.
Der Beschluss verstoße gegen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
6.
Die Verordnung Nr. 2580/2001 sei nicht anwendbar, weil die PKK keine terroristische Vereinigung sei.
7.
Der Beschluss verstoße gegen das Übermaßverbot.
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