26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/97
Klage, eingereicht am 2. Oktober 2018 — Antonakopoulos/Parlament
(Rechtssache T-590/18)
(2018/C 427/127)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Leonidas Antonakopoulos (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung, mit der er vorläufig seines Dienstes enthoben wurde, aufzuheben;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage auf vier Gründe.
1.
Verletzung der Verteidigungsrechte und Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, da die Verwaltung ihn vor dem Erlass der Entscheidung nicht angehört habe, obgleich eine Anhörung möglich gewesen sei, ohne dem Ermittlungsinteresse oder dem dienstlichen Interesse zu schaden.
2.
Verstoß gegen die Begründungspflicht, da der Vorwurf einer schweren Verfehlung, auf der die angefochtene Entscheidung beruhe, kurzgehalten und unbestimmt sei und weder gerechtfertigt sei noch auf genaue Angaben gestützt sei, die das Bestehen hinreichender Zweifel aufzeigten, die zu dem Schluss führen könnten, dass er gegen seine im Statut festgelegten Pflichten verstoßen habe.
3.
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da die Verwaltung weniger strenge Maßnahmen hätte erlassen und gleichzeitig die Bedürfnisse der Ermittlungen gewährleisten können.
4.
Verletzung der Fürsorgepflicht, da zum einen die Verwaltung nicht seine Interessen gegen das dienstliche Interesse abgewogen und insbesondere nicht berücksichtigt habe, dass er seit fast 30 Jahren für das Parlament arbeite, sein Verhältnis zu seinen Vorgesetzten ausgezeichnet sei und er sehr gute Beurteilungen habe, und zum anderen diese rasch durch die Medien bekanntgemachte Entscheidung seine Persönlichkeit und seinen Ruf angreife.