10.12.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 445/20
Klage, eingereicht am 28. September 2018 — ZL/EUIPO
(Rechtssache T-596/18)
(2018/C 445/25)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ZL (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Fontes Vila)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EUIPO/AD/01/17 vom 1. Dezember 2017 aufzuheben, mit der ihre Ergebnisse in diesem Auswahlverfahren mitgeteilt wurden und bestätigt wurde, dass sie nicht in die „Reserveliste“ erfolgreicher Bewerber aufgenommen wurde;
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hilfsweise, als damit zusammenhängende Entscheidungen erstens die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 7. März 2018, mit der ihr Antrag auf Überprüfung beschieden und die Entscheidung vom 1. Dezember 2017 bestätigt wurde, und zweitens die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 27. Juni 2018, mit der ihre Beschwerde vom 7. Juni 2018 zurückgewiesen und die Entscheidung vom 1. Dezember 2017 bestätigt wurde, aufzuheben;
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dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:
1.
Sämtlichen vom EPSO bzw. EUIPO erhaltenen Schreiben und Entscheidungen zum fraglichen allgemeinen Auswahlverfahren fehle es insofern an einer hinreichenden rechtlichen Begründung und an sie stützenden Unterlagen, als die Klägerin nicht habe feststellen können, ob die sie beschwerenden Entscheidungen stichhaltig und der gerichtlichen Kontrolle zugänglich seien, wodurch Rechtsunsicherheit entstanden sei und die Klägerin keinen Verteidigungsansatz gegenüber der Verwaltung gehabt habe.
2.
Zum einen seien die Grundrechte der Klägerin auf eine gute Verwaltung und auf Zugang zu Dokumenten (Art. 41 und 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 15 AEUV und Art. 2 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 (1)) sowie der horizontal geltende Grundsatz der Transparenz verletzt worden, indem die Anstellungsbehörde den Zugang der Klägerin zu den streitigen Fragen des computergestützten Multiple-Choice-Tests des sprachlogischen Denkens mit der Begründung verweigert habe, dass die Kritik der Klägerin an der Relevanz und der Zulässigkeit dieser Fragen zu allgemein sei, ohne aber genau anzugeben, aus welchen Gründen die nach der Rechtsprechung bestehenden Voraussetzungen für die Gewährung des Zugangs nicht erfüllt seien. Zum anderen seien die Verteidigungsrechte der Klägerin verletzt worden, da die Aufforderung der Anstellungsbehörde, die Anfechtung der streitigen Fragen detaillierter zu begründen, für die Klägerin nicht umsetzbar sei, so dass durch das Erfordernis, einen unmöglichen Beweis zu erbringen, eine besondere Verwundbarkeit entstanden sei.
3.
Die Verteidigungsrechte der Klägerin, die im fraglichen Auswahlverfahren geltenden Grundsätze der Leistung und Befähigung sowie die Grundsätze der Transparenz im freien Zugang zum öffentlichen Dienst und der fairen und gleichen Behandlung seien verletzt worden, da die Klägerin nach Erhalt ihrer Prüfungsergebnisse nicht habe geltend machen können, dass die streitigen Fragen aufgrund ihrer schlechten oder fehlerhaften Formulierung (z. B. wegen Übersetzungsproblemen) einen materiellen Fehler aufgewiesen hätten. Ein Bewerber müsse stets in der Lage sein, in jedem Stadium des Auswahlverfahrens, insbesondere nach Bekanntgabe der Ergebnisse, die Tatsache zu rügen, dass er mit materiellen Fehlern in den Fragen konfrontiert gewesen sei. Zudem könnten schlechte Übersetzungen Bewerbern, die die Ausgangssprache der computergestützten sprachlogischen Tests wählten, einen klaren Vorteil verschaffen.
4.
Die angefochtene Entscheidung vom 1. Dezember 2017 sei mit einem offensichtlichen Fehler bei der Durchführung des Auswahlverfahrens behaftet, da die streitigen Fragen der computergestützten Tests des sprachlogischen Denkens einen materiellen Fehler aufgewiesen hätten.
(1) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43).
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