26.11.2018
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 427/102
Klage, eingereicht am 8. Oktober 2018 — Universität Koblenz-Landau/EACEA
(Rechtssache T-606/18)
(2018/C 427/135)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Universität Koblenz-Landau (Mainz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. von der Lühe und I. Felder)
Beklagte: Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die mit Schreiben der Beklagten vom 8. August 2018 unter dem Aktenzeichen EACEA/A4/RR-am D (2018) 011591 gemachten Rückforderungsansprüche für das Grant Agreement, 2012-3075/001-001 in Höhe von EUR 22 454,22 Euro nicht bestehen;
—
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 41 408,15 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 30. März 2018 zu zahlen;
—
die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Keine vollständige Anerkennung erstattungsfähiger Kosten trotz Vorlage entsprechender Nachweise
2.
Fehlende bzw. nicht ausreichende Begründung der Versagung der Anerkennung erstattungsfähiger Kosten