14.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 16/46
Klage, eingereicht am 10. Oktober 2018 — FT/ESMA
(Rechtssache T-625/18)
(2019/C 16/57)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: FT (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung ESMA41-137-1154 des Exekutivdirektors der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 9. August 2018 für nichtig zu erklären, mit der die ESMA die Erstattung eines Betrags in Höhe von 12 000 Euro in Zusammenhang mit ihren Kosten in der Rechtssache F-39/14 begehrt;
—
die darauf bezogene Zahlungsaufforderung Nr. 4440180170 der ESMA vom 10. August 2018 für nichtig zu erklären;
—
der ESMA deren eigene Kosten sowie die Kosten der Klägerin für das vorliegende Verfahren aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend:
1.
Verstoß gegen Art. 98 der Haushaltsordnung, (1) Art. 60 der ESMA-Haushaltsordnung, (2) Art. 170 der Verfahrensordnung des Gerichts sowie den Grundsatz der Waffengleichheit der Streitparteien, weil der nach den angefochtenen Entscheidungen angeblich von der Klägerin geschuldete Betrag nicht vom Gericht im Einklang mit besagtem Art. 170 festgesetzt worden sei;
2.
die von der Beklagten beanspruchten Kosten seien nicht erstattungsfähig, weil der für solche Erstattungsbegehren vorgesehene angemessene Zeitraum überschritten worden sei;
3.
offensichtlicher Beurteilungsfehler der Beklagten hinsichtlich des von der Klägerin geschuldeten Betrags, weil die geforderte Summe von 12 000 exorbitant hoch sei.
(1) Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. 2018, L 193, S. 1).
(2) Beschluss ESMA/2014/MB/38 des Verwaltungsrats über die Haushaltsordnung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.