14.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 16/56
Klage, eingereicht am 29. Oktober 2018 — Reaktor Group/EUIPO (REAKTOR)
(Rechtssache T-650/18)
(2019/C 16/67)
Verfahrenssprache: Finnisch
Parteien
Klägerin: Reaktor Group Oy (Helsinki, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Laaksonen)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionswortmarke REAKTOR — Anmeldung Nr. 13 752 522
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. August 2018 in der Sache R 2626/2017-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. August 2018 in der Sache R 2626/2017-2 aufzuheben, soweit die Zweite Beschwerdekammer darin die Anmeldung Nr. 13752522 der Unionsmarke REAKTOR für bestimmte Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 41 und 42 gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung 2017/1001 zurückgewiesen hat, und die Anmeldung der Marke REAKTOR in vollem Umfang für sämtliche angemeldeten Waren und Dienstleistungen zur Veröffentlichung und Eintragung zuzulassen;
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dem EUIPO die ihr im Klageverfahren vor dem Gericht und im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstandenen Kosten (einschließlich der Vertretungskosten) aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung 2017/1001