21.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/49
Klage, eingereicht am 6. November 2018 — 6Minutes Media/EUIPO — ad pepper media International (ADPepper)
(Rechtssache T-668/18)
(2019/C 25/63)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: 6Minutes Media GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Koch und T. Hilser)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ad pepper media International NV (Nürnberg, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke ADPepper — Unionsmarke Nr. 1 109 990
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. Juni 2018 in der Sache R 840/2017-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Klägerin, der Beklagten und — im Falle des formellen Beitritts — auch der anderen Beteiligten der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
—
Verletzung von Art. 95 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
—
Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
—
Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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