21.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/55
Klage, eingereicht am 16. November 2018 — Twitter/EUIPO — Hachette Filipacchi Presse (PERISCOPE)
(Rechtssache T-682/18)
(2019/C 25/72)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Twitter, Inc. (San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: I. Fowler, Solicitor, und Rechtsanwältin J. Schmitt)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hachette Filipacchi Presse SA (Levallois Perret, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionswortmarke PERISCOPE — Anmeldung Nr. 13 837 794.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. September 2018 in der Sache R 2315/2016-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit darin festgestellt wurde, dass a) die ältere französische Marke Nr. 3 366 460 für „Software und Computerprogramme“ in Klasse 9 ernsthaft benutzt wurde, und b) eine Verwechslungsgefahr zwischen der streitigen Marke für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 41, 42 und 45 besteht;
—
dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, sollte sie dem Verfahren als Streithelfer beitreten, die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.
Full & Egal Universal Law Academy