21.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/56
Klage, eingereicht am 20. November 2018 — Conte/EUIPO (CANNABIS STORE AMSTERDAM)
(Rechtssache T-683/18)
(2019/C 25/73)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Santa Conte (Neapel, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Demichelis, E. Ortaglio und G. Iorio Fiorelli)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionsbildmarke CANNABIS STORE AMSTERDAM in den Farben Schwarz, Olivgrün, Hellgrün und Weiß — Anmeldung Nr. 16 176 968
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. August 2018 in der Sache R 2181/2017-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
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dem EUIPO die Kosten des vorliegenden Verfahrens einschließlich der Kosten aufzuerlegen, die ihr im Verfahren vor dem Prüfer und der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO entstanden sind.
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 71 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
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Unterbliebene Beurteilung einer für die Eintragung der angegriffenen Marke relevanten Tatsache;
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Fehlende Unparteilichkeit und Sorgfalt bei der Beurteilung der Bedeutung der angegriffenen Marke und der entsprechenden Wahrnehmung seitens der maßgeblichen Verkehrskreise;
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Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. f in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
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Unzutreffende Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise und der Wahrnehmung der angegriffenen Marke;
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Fehlen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung.