21.1.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/60
Klage, eingereicht am 21. November 2018 — Executive Selling/EUIPO (EXECUTIVE SELLING)
(Rechtssache T-689/18)
(2019/C 25/78)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Executive Selling (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwältinnen V. Bouchara und A. Maier)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Internationale Registrierung des Bildzeichens EXECUTIVE SELLING mit Benennung der Europäischen Union — Anmeldung Nr. 1 343 783.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. September 2018 in der Sache R 313/2018-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
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dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
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Die angemeldete Marke sei in ihrer Gesamtheit betrachtet für keines der Merkmale der beanspruchten Dienstleistungen beschreibend. Die vom EUIPO vorgenommene Analyse widerspreche dem Wortlaut der Vorschriften und der geltenden Rechtsprechung. Das angemeldete Zeichen sei vollkommen kennzeichnungskräftig und daher geeignet, die wesentliche Funktion einer Marke zu erfüllen.