18.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 65/40
Klage, eingereicht am 26. November 2018 — Durand u. a./Parlament
(Rechtssache T-702/18)
(2019/C 65/51)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Pascal Durand (Paris, Frankreich) und sieben weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Brouwer und E. Raedts)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
festzustellen, dass das Europäische Parlament dadurch gegen seine Pflichten aus Art. 226 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 198 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments verstoßen hat, dass die Konferenz der Präsidenten dem Plenum des Europäischen Parlaments keinen Vorschlag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorgelegt hat;
—
hilfsweise, für den Fall, dass das Gericht entscheiden sollte, dass das Schreiben des Präsidenten des Parlaments vom 21. September 2018 einen unmissverständlichen und endgültigen, die Untätigkeit beendenden Standpunkt enthält, die in dem Schreiben vom 21. September 2018 enthaltene Entscheidung über die Weigerung, dem Plenum des Europäischen Parlaments einen Vorschlag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorzulegen, für nichtig zu erklären;
—
dem Parlament die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten eventueller Streithelfer aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung ihrer Klage machen die Kläger geltend, dass die Konferenz der Präsidenten des Parlaments verpflichtet gewesen sei, einen Vorschlag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend den Schutz von Tieren beim Transport zu formulieren und dem Plenum des Europäischen Parlaments vorzulegen, wie es von 223 Mitgliedern des Europäischen Parlaments gemäß Art. 198 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments und im Einklang mit Art. 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beantragt worden sei. Eine ablehnende Entscheidung würde gegen diese Artikel verstoßen.