4.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/79
Klage, eingereicht am 6. Dezember 2018 — Telemark plus/EUIPO (Telemarkfest)
(Rechtssache T-719/18)
(2019/C 44/106)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Telemark plus eV (Altusried, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Schenk)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Telemarkfest — Anmeldung Nr. 16 615 114
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. September 2018 in der Sache R 346/2018-4
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die angefochtene Entscheidung unter Streichung von Ziff. 3 wie folgt neuzufassen:
„1.
Die angefochtene Entscheidung wird teilweise aufgehoben, nämlich soweit die Anmeldung für die Dienstleistungen ‚Unterhaltung; Veranstaltungen von Reisen; kulturelle Aktivitäten; Sportliche Aktivitäten; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen‘ zurückgewiesen wurden.
2.
Die Unionsmarkenanmeldung wird auch für diese Dienstleistungen zur Veröffentlichung zugelassen“;
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dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
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Verletzung der Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.