18.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 65/43
Klage, eingereicht am 11. Dezember 2018 — Dragnea/Kommission
(Rechtssache T-738/18)
(2019/C 65/56)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Liviu Dragnea (Bukarest, Rumänien) (Prozessbevollmächtigte: B. O’Connor, Solicitor, und Rechtsanwalt S. Gubel)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 an seinen rechtlichen Vertreter gesandten Beschluss der Kommission (OCM(2018)20575) für nichtig zu erklären,
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt sich auf drei Klagegründe.
1.
Die Kommission habe gegen Art. 9 Abs. 1, 9 Abs. 2 und 9 Abs. 4 der OLAF-Verordnung (1) verstoßen und die Rechte des Klägers auf Verteidigung in den Untersuchungen, einschließlich des Rechts, gehört zu werden, und der Einhaltung der Unschuldsvermutung, verletzt.
2.
Die Kommission habe im Zusammenhang mit den Untersuchungen sowie mit der Weigerung, eine Untersuchung über die Durchführung der Untersuchung des OLAF einzuleiten, gegen den Grundsatz der guten Verwaltung verstoßen.
3.
Die Kommission habe gegen das Recht auf Zugang zu Dokumenten betreffend die Untersuchung des OLAF verstoßen.
(1) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates.