25.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/34
Klage, eingereicht am 17. Dezember 2018 — Darment/Kommission
(Rechtssache T-739/18)
(2019/C 72/43)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Darment Oy (Helsinki, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Ginter)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
den ihr mit dem Schreiben Ares(2018)5305174 vom 16. Oktober 2018 und der E-Mail vom 12. Dezember 2018 mitgeteilten Beschluss der Kommission, die ihr für 2019 für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen zugewiesene Quote zu kürzen, für nichtig zu erklären;
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
1.
Die Beklagte habe dadurch gegen die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (1) verstoßen, dass sie sich bei der Anwendung von Art. 25 Abs. 2 strikt auf die Daten in dem nach Art. 17 eingerichteten Register gestützt habe, obwohl die Richtigstellung der fehlerhaften Daten in diesem Register beantragt worden sei.
2.
Der Beklagten sei insofern ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen, als sie die Erläuterungen der Klägerin zur Inanspruchnahme der Quoten für die Einfuhr als Massengut beim Inverkehrbringen nicht berücksichtigt habe.
(1) Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl. 2014, L 150, S. 195).
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