25.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/36
Klage, eingereicht am 21. Dezember 2018 — Bronckers/Kommission
(Rechtssache T-746/18)
(2019/C 72/45)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Marco Bronckers (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Kreijger)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
den (stillschweigenden) Beschluss der Kommission vom 17. Oktober 2018, mit dem der Zweitantrag des Klägers auf Zugang zu Dokumenten in Bezug auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor (1) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (2) abgelehnt wurde, für nichtig zu erklären;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem er einen Verstoß der Kommission gegen Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 rügt, da sie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist entschieden habe.
(1) ABl. 1997, L 152, S. 15.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43).
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