6.5.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 155/20
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 23. Januar 2019 — FX gegen GZ, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter
(Rechtssache C-41/19)
(2019/C 155/26)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Köln
Parteien des Ausgangsverfahrens
Antragsteller: FX
Antragsgegnerin: GZ, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter
Vorlagefragen
1.
Handelt es sich bei einem Vollstreckungsabwehrantrag gemäß § 767 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) gegen einen ausländischen Unterhaltstitel um eine Unterhaltssache im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (1)?
2.
Falls nein, handelt es sich bei einem Vollstreckungsabwehrantrag gemäß § 767 ZPO gegen einen ausländischen Unterhaltstitel um ein Verfahren, welches im Sinne des Artikels 24 Nr. 5 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2) die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand hat?
(1) ABl. 2009, L 7, S. 1.
(2) ABl. 2012, L 351, S. 1.
Full & Egal Universal Law Academy